Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026
Diese deutsche Fassung ist die rechtsverbindliche Originalfassung. Eine englische Übersetzung wird zu Informationszwecken bereitgestellt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen VebiSoft, Inhaber Vebi Fejzuli, Ernst-Heinkel-Straße 14, 71404 Korb (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Bereitstellung der BistroGo-Software und damit verbundener Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch ein vom Anbieter erstelltes individuelles Angebot und dessen schriftliche Annahme durch den Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software BistroGo für digitale Bestell-, Betriebs- und Kassenprozesse in der Gastronomie zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst je nach gewähltem Paket insbesondere:
- Lokale Master-Software für Windows mit Offline-Betrieb
- Kellner- und Küchen-Display-Apps für Android
- Eigentümer-Dashboard (owner.bistrogo.de) und Cloud-Backup
- QR-Bestellung, länderspezifische Steuerprofile und unterstützte TSE-/Fiskalisierungsanbindungen je nach finaler Konfiguration
§ 4 Nutzungsrechte und Lizenz
Der Anbieter räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der BistroGo-Software ein. Die Lizenz gilt für die im Angebot vereinbarte Anzahl an Standorten, Master-Installationen und Endgeräten. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder Aktivierungscodes an Dritte ist unzulässig. Reverse Engineering, Dekompilierung, Entfernung von Lizenz-, Sicherheits- oder Anti-Tampering-Mechanismen sind nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet.
§ 5 Preise und Zahlung
Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Ankündigung, gelten die neuen Preise als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folge des Schweigens wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß § 13 bleibt unberührt.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Zugangsdaten, Aktivierungscodes und Passwörter vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen
- Die Software ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke und im lizenzierten Umfang zu nutzen
- Geeignete Hardware, Strom- und Netzwerkinfrastruktur (LAN, WLAN, Drucker, Master-PC, Endgeräte) selbständig bereitzustellen und zu warten
- Den Anbieter unverzüglich über Mängel oder Störungen zu informieren
- Die korrekte Konfiguration der landes- und branchenspezifischen Steuer-, Kassen- und Aufbewahrungsvorgaben in eigener Verantwortung zu prüfen und freizugeben
- Regelmäßige Datensicherungen und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – Z-Berichte / Tagesabschlüsse selbst zu erstellen und aufzubewahren
§ 7 Support und Wartung
Der Anbieter stellt dem Kunden während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg) Support per E-Mail, Telefon und WhatsApp bereit. Der Anbieter bemüht sich, auf Anfragen werktags innerhalb von 24 Stunden zu reagieren, schuldet jedoch keine bestimmten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten, sofern im individuellen Angebot kein SLA (Service Level Agreement) gesondert vereinbart wurde. Der Anbieter stellt von Zeit zu Zeit Updates und Sicherheitsaktualisierungen der Software bereit; der Kunde verpflichtet sich, angebotene Updates in angemessener Zeit einzuspielen.
§ 8 Datenexport und Datensicherung
Die Master-Software speichert Geschäftsdaten lokal in einer SQLite-Datenbank. Optional stellt der Anbieter ein verschlüsseltes Cloud-Backup für Menü, Personal, Tische, Stationen, Drucker, Konfigurationen sowie Bestellungen und Zahlungen des laufenden Geschäftstages bereit. Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die in der Software bereitgestellten Export-Funktionen (CSV, Excel) ausleiten. Die ordnungsgemäße Sicherung der Daten — insbesondere zur Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten — liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Anbieter haftet für Datenverluste nur in dem Umfang, der bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 9 Verfügbarkeit
Der Anbieter ist bemüht, die Cloud-Komponenten (Lizenzaktivierung, Sync, Eigentümer-Dashboard) mit einer durchschnittlichen Jahresverfügbarkeit von 99 % bereitzustellen. Zeiten geplanter Wartungsarbeiten und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sind hiervon ausgenommen. Die Master-Software arbeitet bewusst offline-first und ist von der Cloud-Verfügbarkeit nicht abhängig.
§ 10 Kassensystem in Deutschland (KassenSichV, TSE, DSFinV-K, GoBD, Z-Berichte)
Hinweis für Deutschland: BistroGo unterstützt TSE-/Fiskalisierungsanbindungen. Die Nutzung von BistroGo im Zusammenhang mit Kassenvorgängen, Belegen, TSE, KassenSichV und steuerlichen Aufzeichnungspflichten hängt dennoch von der finalen Systemkonfiguration, der eingesetzten Hardware, der konkret eingerichteten TSE-/Fiskalisierungsanbindung und dem Einsatz beim Kunden ab. BistroGo erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Setzt der Kunde BistroGo als elektronisches Aufzeichnungssystem in Deutschland im Sinne des § 146a AO ein, gilt zusätzlich Folgendes:
- Die ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen aus § 146a AO, der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), der GoBD sowie der DSFinV-K liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden als steuerpflichtigem Unternehmer.
- Die unterstützte TSE-/Fiskalisierungsanbindung ist abhängig von der finalen Konfiguration und dem konkret vereinbarten Setup. Soweit eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) erforderlich ist und nicht ausdrücklich im Angebot enthalten ist, muss der Kunde eine zugelassene TSE eines geeigneten Anbieters beschaffen, fristgerecht in Betrieb nehmen, dem Finanzamt anzeigen (Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO) und regelmäßig prüfen.
- Der Anbieter unterstützt den Kunden – soweit im Funktionsumfang vorgesehen – bei der Erstellung von Tagesabschlüssen (Z-Berichten), Exporten und Belegen. Der Anbieter sichert jedoch nicht zu, dass die Software ohne weitere Konfiguration sämtliche Anforderungen aus KassenSichV / DSFinV-K / GoBD oder vergleichbaren Vorschriften erfüllt, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich im individuellen Angebot zugesagt ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Produktivbetrieb gemeinsam mit seinem Steuerberater die korrekte Einrichtung (Steuerprofile, Zahlarten, Belegdruck, Z-Berichte, TSE-Anbindung, Datenexport im DSFinV-K-Format, ggf. Aufzeichnungs- und Archivierungssoftware) zu prüfen und freizugeben.
- Bei steuerlichen Außenprüfungen, Kassen-Nachschauen (§ 146b AO) oder Anforderungen der Finanzverwaltung ist der Kunde für die fristgerechte Bereitstellung der Daten verantwortlich. Der Anbieter unterstützt im Rahmen einer technischen Mitwirkung gegen gesonderte Vergütung.
Marketing-Aussagen auf der Website oder in sonstigen Unterlagen, die sich auf KassenSichV, TSE, DSFinV-K, GoBD, Belege oder steuerliche Aufzeichnungspflichten beziehen, stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 BGB dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich im individuellen Angebot bestätigt sind.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Eine Haftung für steuer- oder ordnungsrechtliche Folgen einer fehlerhaften Konfiguration durch den Kunden oder Dritte (insbesondere im Hinblick auf § 146a AO, KassenSichV, DSFinV-K, GoBD) ist ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und unter Einhaltung der DSGVO. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere im Owner-Dashboard, beim Cloud-Backup, bei der QR-Bestellung und bei der Lizenzverwaltung), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA) nach Art. 28 DSGVO ab. Der AVV kann jederzeit über info@bistrogo.de angefordert werden.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen Format (CSV oder Excel) zum Export zur Verfügung; danach werden die Daten innerhalb von weiteren 90 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
§ 14 Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Maßgeblich ist die deutsche Originalfassung dieser AGB. Englische, albanische oder mazedonische Fassungen dienen lediglich als Übersetzung.